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Angelika Flynn

Die Bescheinigung der Tauchtauglichkeit ist ein medizinisches Gutachten. Jeder Arzt ist berechtigt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchzuführen, jedoch ist nicht jeder Arzt mit den spezifischen Anforderungen und Risiken des Tauchens vertraut. Eine Liste der empfohlenen Ärzt*innen finden sie auf der homepage der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin: www.oegth.at. Da es einige medizinischen Risikofaktoren gibt, die das Tauchen lebensgefährlich machen können, sollte die „Tauchtauglichkeitsuntersuchung“ ausschließlich von speziell ausgebildeten Taucherärzt*innen durchgeführt werden. Im Fall eines Tauchunfalles kann es versicherungsrechtlich wichtig sein, dass sie ihre Tauchtauglichkeit nachweisen können. Sollten sie ohne gültigem Tauchtauglichkeitsattest zu einer Tauchbasis reisen, werden sie vor Ort ein Formular unterschreiben müssen, dass sie die medizinische Verantwortung für sich selbst übernehmen, oder sie werden vor Ort zu einem Arzt geschickt.

Der Untersuchungsgang der Tauchtauglichkeitsuntersuchung wurde von der EUBS (European Underwater and Baromedical Society – www.eubs.org) standardisiert:

  1. Anamnese = gezielte Befragung: Ziel der Anamnese ist es eventuelle Ausschlusskriterien und Risikofaktoren zu erfassen
  2. Status = körperliche Untersuchung
  3. EKG
  4. Lungenfunktionstest
  5. Ausstellung eines international gültigen Tauchtauglichkeits-Zeugnis für Sporttaucher, mit einer Gültigkeit von 1-3 Jahren (abhängig von Alter und Gesundheitszustand)
  6. Dauer der Untersuchung: ~45min
  7. Weitergehende Untersuchungen können zusätzlich nötig sein und sind abhängig von eventuell vorbestehenden Erkrankungen

Mitzubringen wenn vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Röntgenuntersuchung der Lunge, Blutbefunde), Ihre persönlichen Medikamente. Ab dem 40. Lebensjahr ist die körperliche Leistungsfähigkeit mittels Belastungs-EKG nachzuweisen und mitzubringen. Nehmen sie sich 1 Stunde Zeit, und kommen sie bitte pünktlich.

Kosten: Die Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden von der ÖGK oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungen nicht getragen. Die Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung können mit einer privaten Krankenversicherung als Vorsorgeuntersuchung rückverrechnet werden.

Kosten in € (Stand 2024):

Erstuntersuchung: 100,-
Auffrischungsuntersuchung nach 2 Jahren 60,-

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